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Behandlungszeit-Verlängerung

Behandlungszeit zu kurz?
Kein Problem!!

In den Rahmenverträgen der Physiotherapeuten werden Behandlungszeiten vorgegeben, die oftmals als zu kurz empfunden werden. 

Hinzu kommt, dass in dieser Zeit auch die Therapiedokumentation, Rezeptadministration und am Ende der Behandlungsserie, der Arztbericht  zu erledigen sind.
Die gesetzlichen Krankenkassen schreiben vor, dass eine Kassenbehandlung ausreichend, zweckmäßig und wirtschaftlich sein muss.

Im genauen Gesetzestext heißt es im §4 Absatz 7.

„Die Leistungen sind ausreichend, zweckmäßig und wirtschaftlich zu erbringen. Sie haben dem gemäß § 70 SGB V allgemein anerkannten Stand der medizinischen Erkenntnisse zu entsprechen und den medizinischen Fortschritt zu berücksichtigen. Es ist darauf zu achten, dass die Leistungen nur im notwendigen medizinischen Umfang …. in Anspruch genommen werden.“

Da ausreichend aber eben eine Note 4 im Schulnotensystem bedeutet, ist die vorgegebene Zeit in der Behandlung zwar ausreichend, aber nicht gut oder sehr gut.

Möchten Sie mehr Behandlungszeit, dann sprechen Sie uns an!

Durch unser Selbstzahler – Angebot können wir für Sie zusätzliche Zeit zur Verfügung stellen, indem Sie einfach 5 oder 15 Minuten vor Ihrer eigentlichen Behandlung zu uns in die Praxis kommen. So können Sie noch schneller gesund werden und sich wieder unbeschwert Ihren ganz persönlichen Dingen widmen.

Treffen Sie selbst die Wahl zwischen einer

  • ausreichenden,
  • guten oder
  • sehr guten

Behandlungszeit.


Bitte teilen Sie uns Ihren Wunsch bei der Terminvergabe mit.

Sollten Sie sich während einer Behandlung entscheiden mehr Therapiezeit zu nutzen, dann sprechen Sie Ihren Physiotherapeuten an. Er wird versuchen, dies einzuplanen. Ggf. ist dies durch eine Änderung Ihrer Termine möglich.

Wir wünschen Ihnen eine baldige Genesung.

Erweitern Sie Ihre Therapiezeit!
Ihre Genesung ist wichtiger als die Zeitvorgaben der gesetzlichen Krankenkassen.